Lizenz
1. Lizenzart
Diese Lizenz gilt ausschließlich für die redaktionelle Nutzung (Editorial Use) der erworbenen Fotografien in Originalauflösung.
2. Erlaubte Nutzung
Der Lizenznehmer erhält das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht, das Bildmaterial ausschließlich für redaktionelle Zwecke zu verwenden, insbesondere für:
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Zeitungen
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Magazine
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Online-Nachrichtenportale
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redaktionelle Berichterstattung
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journalistische Beiträge
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Dokumentationen
Die Nutzung ist Print und Online erlaubt.
3. Nicht erlaubte Nutzung
Ausdrücklich untersagt ist jede Nutzung:
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zu kommerziellen oder werblichen Zwecken
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für Marketing, Werbung, Sponsoring, PR
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in Social-Media-Werbeanzeigen
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für Produktverpackungen
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für Merchandising
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für Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte
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in irreführendem oder rufschädigendem Kontext
Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach gesonderter, schriftlicher Lizenzvereinbarung zulässig.
4. Bildbearbeitung
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Zulässig: schnittbedingte Anpassungen, Helligkeit, Kontrast, Farbanpassungen
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Nicht zulässig: inhaltliche Manipulation, Entfernen/Hinzufügen von Bildbestandteilen, KI-Verfremdung, verfälschende Bearbeitung
5. Urhebervermerk
Bei jeder Veröffentlichung ist folgender Urhebervermerk verpflichtend anzubringen:
© Rainer / Dronepixcrew
6. Auflösung & Dateien
Alle Bilder werden ausschließlich in Originalauflösung (Full Resolution) geliefert.
Die Auflösung allein begründet keine kommerzielle Nutzung.
7. Nutzungsdauer
Die Lizenz gilt für eine Dauer von:
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12 Monate ab Kaufdatum
Eine Verlängerung ist möglich und kostenpflichtig.
8. Exklusivität
Diese Lizenz ist nicht exklusiv.
Der Fotograf behält sich vor, die Bilder weiteren Medien im Rahmen redaktioneller Nutzung zu lizenzieren.
9. Preise & Lizenzbindung
Unabhängig vom im Shop angegebenen Preis gilt für alle Käufe dieselbe Editorial-Lizenz.
Der Preis regelt ausschließlich den Umfang der Nutzung, nicht die Übertragung von Urheberrechten.
10. Urheberrecht
Das Urheberrecht verbleibt vollständig beim Fotografen.
Es findet keine Rechteübertragung, sondern lediglich eine Nutzungseinräumung statt.
11. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.